Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Wachmann-Frau-Alarmzentrale möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Wachmann-Frau-Alarmzentrale mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
.Tätigkeitsbeschreibung für Wachmann-Frau-Alarmzentrale
- Überwachen und kontrollieren des Einzugs- und Ausgabebereichs des Gebäudes durch Sicherstellung des Schutzes vor unbefugten Personen und unbefugtem Zutritt.
- Überwachen der Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Sicherheitsregeln der Alarmzentrale und des gesamten Gebäudes.
- Verwalten und Überwachen aller Alarme und stellen sicher, dass sie schnell und effizient bearbeitet werden.
- Bereithalten und Weiterleiten von Informationen über Unfälle, Gefahren- oder Notfallsituationen.
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Durchführen von Aktualisierungen der System
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.