Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Technischer-Fachkaufmann-Frau-Werkzeugemaschinen möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Technischer-Fachkaufmann-Frau-Werkzeugemaschinen mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Tätigkeit als Technischer Fachkaufmann/Fachkauffrau
- Abwicklung von Kundenanfragen, Beratung und Abholung von Kunden
- Erfassung und Verwaltung von Bestellungen und Lieferscheinen
- Erstellen von Angeboten und Auftragsbestätigungen
- Durchführung von Qualitätskontrollen für Werkzeugmaschinen
- Einhaltung der Qualitätsstandards und Prozesse
- Kundendienst und technische Unterstützung
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.