Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Strahlenschutzbeauftragter möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Strahlenschutzbeauftragter mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Strahlenschutzbeauftragter verantwortet die Einhaltung der geltenden Strahlenschutzauflagen
- Er stellt sicher, dass alle Personen, die der Ionisierenden Strahlung ausgesetzt sind, so geschützt werden, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist
- Er ist verantwortlich für die Planung, Durchführung und Optimierung der Messungen, die notwendig sind, um einen sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten
- Er koordiniert den gesamten Prozess der Strahlenschutzüberwachung, einschließlich der Erfassung, Auswertung und Berichterstattung von Strahlenexpositionen für alle Mitarbeiter, die mitradioaktiven Stoffen in Berührung kommen
- Er ist für die Entwicklung von Richtlinien und Verfahren zur Umsetzung der
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.