Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Steinmetz- und Steinbildhauer möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Steinmetz- und Steinbildhauer mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Aufgabenbereich: Steinmetz- und Steinbildhauerarbeiten
- Aufgaben: Entwerfen und Erstellen von Skulpturen, Gebäuden und anderen Steinmetzarbeiten
- Techniken: Steinbearbeitung, Abformen, Modellieren und Schneiden von Steinen
- Werkzeuge: Hammer, Meißel, Säge, Bohrmaschine, Schleifmaschine, Malwerkzeuge
- Materialien: Marmor, Granit, Vulkangestein und andere Gesteine
- Verantwortlichkeiten: Planung und Aufbau von Steinmetzarbeiten unter Beachtung technischer, architektonischer, finanzieller und anderer Anforderungen
-
Qualifikationen: Erfahrung in den oben genannten Arbeiten, gutes technisches Verständ
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.