Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Steinmetz möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Steinmetz mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
:- Steinmetzarbeiten konstruieren, zuschneiden, begradigen und verfugen von Natursteinen sowie die Wartung und Reparatur von Natursteinoberflächen.
- Herstellen, verändern sowie feinbearbeiten und polieren von Natur- und Kunststeinen mithilfe verschiedener Werkzeuge.
- Erstellen von Steinmetzarbeiten, z.B. Treppen, Kalotte, Portale usw.
- Erstellen von Wand- und Bodenfliesen sowie Steinmaterialien für Dekorationen.
- Liefern und Einbauen des umfangreichen Sortiments an Lieferanten.
- Durchführung diverser Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten.
- Vorbereiten, bearbeiten und polieren von Steinmaterialien für den Einbau.
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.