Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Steinbildhauer möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Steinbildhauer mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Ausführen skulpturaler Arbeiten auf Basis von Freihand oder Maschinenarbeit
- Bearbeitung von Natur- und Kunststeinen mittels Fräsen, Meißeln, Schleifen und Polieren
- Ablesen von Zeichnungen und Plänen und Umsetzen der Ideen in künstlerische Arbeiten
- Erstellen von Modellen und Vorlagen aus Holz, Metall oder Kunststoff
- Arbeiten an den Gips- und Kupferstichmodellen
- Durchführen von Restaurierungsarbeiten an historischen Gebäuden oder Abbildungen
- Warten der eingesetzten Maschinen und Werkzeuge zur Bearbeitung der verschiedenen Materialien
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.