Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Solosängerin möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Solosängerin mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Verpflichtung zur aktiven und professionellen Werbung für das eigene musikalische Angebot, z.B. durch Online-Marketing, Social Media und Kontakte zu Konzertveranstaltern.
- Konzeption, Planung und Durchführung von Konzerten, Auftritten und anderen musikalischen Events sowie das Einhalten gesetzlicher Vorgaben.
- Musikalische Konzeption zur Erarbeitung eines individuellen Profils als Solosängerin.
- Eigenständiges Einstudieren der Musikstücke, die im Rahmen der eigenen Musikveranstaltungen vorgeführt werden.
- Erstellung und Pflege eines eigenen Musikrepertoires, das regelmäßig aktualisiert wird.
- Regelmäßiges Training und Weiterbildung im Bereich des Singens und im Umgang mit verschiedenen Instrumenten. Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.