Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Pressefotograf möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Pressefotograf mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Tätigkeit: Pressefotograf
- Verantwortlichkeiten: Herstellung und Veröffentlichung von Pressefotos für Print- und digitale Medien; Fotografieren von Veranstaltungen, Veranstaltungen und Prominenten; Entwickeln von Ideen und Strategien, um die Aktivitäten des Unternehmens zu dokumentieren und zu fördern; Entwickeln eines einzigartigen visuellen Stils, um die Marke zu stärken.
- Qualifikationen: Mindestens 5 Jahre Erfahrung als Pressefotograf; fotografisches Auge; kreatives Flair; Erfahrung mit neuen Technologien und digitalen Bildbearbeitungsprogrammen; Fähigkeit, unter Druck zu arbeiten und schnell zu reagieren; Kompetenz im Umgang mit der Presse.
- Auf
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.