Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Leichtbau-Ingenieur möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Leichtbau-Ingenieur mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Entwerfen und überwachen von Leichtbau-Konstruktionen und -Systemen.
- Erleichterung der Fertigungsprozesse durch Anwendung von Leichtbau-Materialien, Komponenten und Prozessen.
- Optimierung bestehender Konzepte und Entwicklung neuer Optimierungsstrategien.
- Erstellen von Montageanleitungen, technischen Dokumentationen und Präsentationen.
- Erarbeiten von Entwurfskonzepten, Entwicklungs- und Prüfprotokollen.
- Beratung von Kunden in technischen Fragen und Umsetzung ihrer Wünsche bei Bedarf.
- Aufrechterhaltung der Qualitätsstandards im laufenden Entwicklungsprozess.
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter ( in ) versenden und unterzeichnen lassen.