Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag ( General-Managerin-Hotellerie ) mit folgenden Inhalten:- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
Der General Manager ist für die Gesamtverwaltung des Hotels verantwortlich und dafür verantwortlich, dass das Hotel alle geltenden gesetzlichen, behördlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt. Dies umfasst die Einstellung, Schulung und Beaufsichtigung von Mitarbeitern; Aufrechterhaltung einer sicheren Arbeitsumgebung; Festlegung von Richtlinien und Verfahren; Überwachung der Einhaltung staatlicher Vorschriften; und sicherzustellen, dass das Hotel ein hohes Maß an Kundenservice aufrechterhält. Zu den besonderen Verantwortlichkeiten gehören:
- Einstellung, Schulung, Beaufsichtigung, Motivation und Disziplinierung von Mitarbeitern
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Festlegung von Richtlinien und Verfahren, die von den Mitarbeitern befolgt werden müssen
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Implementieren von Systemen zur Überwachung der Einhaltung staatlicher Vorschriften
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Sicherstellen, dass das Hotel ein hohes Maß an Kundenservice aufrechterhält
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Aufrechterhaltung einer genauen Bestandsaufnahme aller verfügbaren Materialien
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Aufrechterhaltung einer genauen Aufzeichnung aller Finanztransaktionen
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Sicherstellen, dass alle Gäste gemäß den Unternehmensrichtlinien fair behandelt werden
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Sicherstellen, dass das Hotel ökologisch nachhaltig ist