Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Fachkraft-Veranstaltungstechnik möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Fachkraft-Veranstaltungstechnik mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Planung und Organisation technischer Anforderungen an Veranstaltungen in Bezug auf Audio- und Videoanlagen sowie Akustikanlagen
- Installation und Bedienung von Licht- und Tontechnik sowie Veranstaltungssoftware
- Kontrolle und Wartung von Anlagen
- Kommunikation mit Technikern und Veranstaltern
- Erstellen von Dokumentationen und technischen Unterlagen
- Durchführen von Vor-Ort-Begehungen, um technische Anforderungen für Veranstaltungen zu definieren
- Beratung von Kunden über verschiedene Veranstaltungstechniken
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.