Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Fachkraft-Audiotechnik-Audio-Engineer möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Fachkraft-Audiotechnik-Audio-Engineer mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Aufgabe:Fachkraft-Audiotechnik-Audio-Engineer
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Verantwortlichkeiten:
- Verarbeitung und Aufnahme von Audio-Signalen für Musik, Film und andere multimediale Produkte
- Mischung, Bearbeitung und Aufbereitung von Audio-Material zur Veröffentlichung
- Überwachung und Steuerung von Aufnahme- und Misch-Sessions
- Entwicklung und Wartung von Audiosystemen- und Ausrüstung
- Entwicklung effizienter und kostengünstiger Audio-Produktionsabläufe
- Durchführung von Klangtests und Qualitätsüberprüfungen
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Anforderungen:
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Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.