Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Fachkaufmann-Frau-Personal möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Fachkaufmann-Frau-Personal mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Beratung und Unterstützung der Belegschaft in den Bereichen Personalwesen, Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Einkommenssicherung.
- Vor- und Nachbereitung von Personalangelegenheiten sowie Umsetzung von Personalmaßnahmen.
- Erstellung von Lohn- und Personaldokumentationen.
- Koordination und Überwachung von An- und Abmeldevorgängen, Arbeitsschutzeinrichtungen, Berufsausbildungen, Arbeitszeitregelungen usw.
- Entwicklung von Arbeitsplatzbedingungen und Einhaltung von Personalvorschriften, Richtlinien und Gesetzen.
- Erarbeitung von Personalentwicklungs- und Rekrutierungsstrategien, Quereinstiegsprogrammen und Weiterbildungsmaßnahmen.
- Kommunikation mit den zuständigen Arbeitgeber- und Gewer
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.