Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Energieeffizienzberater möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Energieeffizienzberater mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Berater: Beratung von Unternehmen, Institutionen und Haushalten im Bereich Energieeffizienz.
- Konzepte: Entwicklung von Konzepten zur Energieeinsparung und Energieeffizienz.
- Analyse: Durchführung von analysen zu Energieverbräuchen von Gebäuden und Maschinen.
- Beratung: Beratung von Kunden bezüglich der Umsetzung verschiedener Energieeffizienzmaßnahmen.
- Prüfung: Überprüfung von Gebäuden und Maschinen auf Energieeffizienz.
- Planung: Erarbeiten von Konzepten zur Energieeinsparung und Energieeffizienz.
-
Reporting: Erstellen von Reports über die Ergebnisse von Energieaudits
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter ( in ) versenden und unterzeichnen lassen.