Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Denkmaltechnischer-Assistentin möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Denkmaltechnischer-Assistentin mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Unterstützung bei der Aufnahme und Dokumentation von Baudenkmälern aller Denkmalarten.
- Erstellung von Gutachten, Gutachten oder Berichten über die denkmaltechnische Bedeutung des Objekts und mögliche Maßnahmen zu seiner Sicherung und Erhaltung.
- Aufzeichnung von einschlägigen Test- und Messergebnissen, Ermittlung der Bauqualität von Denkmälern und Dokumentation des Material- und Schadenszustands.
- Unterstützung bei der Ermittlung des Bedarfs für Konservierung habsburg-königlicher Betriebe in Zusammenhang mit erhaltungswürdigen Denkmälern.
- Recherche und Erstellung von Unterlagen zu denkmalpflegerischen Fragestellungen, die sich aus architektonischen Bauwerken oder Denkmälern ergeben.
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.