Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Datenschutzbeauftragter möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Datenschutzbeauftragter mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Ausführung und Umsetzung der Maßnahmen zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
- Erarbeitung der datenschutztechnischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen
- Koordination und Implementierung von Prozessen und Strukturen zur Datensicherheit
- Prüfung und Beratung bei der Einhaltung von Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards
- Verantwortung für die Dokumentation der Ergebnisse der Prüfungen und Maßnahmen
- Aufklärung und Beratung bei datenschutzrelevanten Fragestellungen
- Durchführung von Schulungen und Trainings zu datenschutzrelevanten Themen
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.