Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Bühnenmaler und -plastiker (Malerei) möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Bühnenmaler und -plastiker (Malerei) mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Konzeption, Planung und Umsetzung sämtlicher Malerarbeiten auf der Bühne, einschließlich der Erstellung von Fassaden, Wandmalereien, Detailarbeiten und Textilfärbungen.
- Herstellung von traditionellen Bühnenwandmalereien, Fresken, Trompe-l'œil-Kunstwerken, fotorealistischen Wandmalereien, Skulpturen und anderen Malerei- und Plastikarbeiten.
- Erarbeitung von kreativen Lösungen für die visuelle Gestaltung von Bühnenbildern und technischen Geräten, zum Beispiel unter Verwendung von 3D-Druck-Technologien und Photoshop.
- Installation und Wartung von künstlerischen Einrichtungen, Requisiten und anderen Bühnengebilden.
- Gemeinsam mit anderen Teilnehmern an der Entwicklungsphase des Bühnenbildes und der Kostüme teil
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.