Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Bausteinmetzin möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Bausteinmetzin mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Bearbeitung und Montage von Bausteinen nach Zeichnungsanweisung
- Einrichten und Durchführen von Prüfungen durch die entsprechenden Werkzeuge
- Beobachtung der Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsanweisungen und deren Anwendung
- Wartung und Instandhaltung von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen
- Kontrolle und Überwachung der Qualität der hergestellten Bausteine
- Bericht und Dokumentation der Bauelemetnte
- Verantwortung für die rechtzeitige und fachgerechte Lieferung von Bausteinen
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.