Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag für den Beruf: Baukontrolleurin-Sicherheitskontrolleurin möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag für den Beruf: Baukontrolleurin-Sicherheitskontrolleurin mit folgenden Inhalten.- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Verantwortlich für die Kontrolle der baulichen Anlagen.
- Überwachen von technischen Einrichtungen und Anlagen, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
- Überprüfung des Baufortschritts, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden.
- Dokumentierung von Fehlern und Unregelmäßigkeiten an den Konstruktionen.
- Beratung des Bauherrn über konstruktive Lösungen, um Probleme zu beheben.
- Organisation und Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen in regelmäßigen Abständen.
- Ausarbeiten von Sicherheitskonzepten für die Nutzung der Anlagen.
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter (in) versenden und unterzeichnen lassen.