Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag ( Assistentin-Hotelmanagement ) mit folgenden Inhalten:- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
Assistenten und Assistentinnen im Bereich Hotelmanagement erledigen kaufmännisch-organisatorische Aufgaben in Hotel- und Gastronomiebetrieben. Sie kalkulieren beispielsweise Übernachtungs-preise und arbeiten Dienstpläne aus. Weiterhin organisieren sie Wareneinkauf und ‑lagerung, Werbe- und Marketingmaßnahmen oder die Arbeit im Empfangsbereich. Sie planen die Tätigkeiten in den verschiedenen Bereichen des Hauses und kontrollieren die Effizienz der Abläufe. Bei der Planung von Veranstaltungen oder Banketts sind sie Ansprechpartner der Kunden und beraten sie z.B. hinsichtlich Ablauf, Dekoration, Räumlichkeiten und Preisen. Auch das Planen und Gestalten touristischer Angebote kann zu ihren Tätigkeiten gehören.
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter ( in ) versenden und unterzeichnen lassen.