Arbeitsverträge unterliegen gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen. Wichtige Klauseln und Inhaltspunkte müssen klar gegliedert werden. Welche Anforderungen ein Arbeitsvertrag haben muss und welche Klauseln notwendig sind, erklären wir nun folgend:
1. Grundsätzliches zum Arbeitsvertrag
2. Arbeitsvertrag erstellen, welche Dinge müssen beachtet werden?
3. Inhaltliche Vorgaben
4. Klauseln für wirksamen Arbeitsvertrag
5. Was ist unwirksam ?
1. Grundsätzliches zum Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen, um die jeweiligen Pflichten der Vertragspartner zu regeln. Das Bürgerliche Gesetzbuch bildet dazu den Ordnungsrahmen. Für die Rechtsgültigkeit sind minimal notwendige Klauseln zu inkludieren. Die Erstellung eines Arbeitsvertrages ist nicht schwierig, jedoch müssen einige Regeln eingehalten werden. Wichtig zu beachten: Vertragliche Fehler werden immer zu Gunsten des Arbeitsnehmers ausgelegt, weil dieser an der Erstellung des Vertrages oftmals nicht beteiligt ist.
Was muss mindestens im Arbeitsvertrag vorhanden sein?
- Name und Adresse des Arbeitnehmers
- Name und Adresse + Geschäftsführer des Arbeitgebers
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort
- Eventuelle Hinweise zu Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die genutzt werden
- Beide Unterschriften, vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer – mit Ort und Datum
Inhalte für einen Arbeitsvertrag
Für den Inhalt der Verträge gibt es eine Organisationsstruktur, auf die wir nun näher eingehen möchten.
1 Vertragsdauer
Die Vertragsdauer sollte in jedem Vertrag festgehalten werden. Ohne diese Angabe handelt es sich dann um einen unbefristeten Vertrag. Weiterhin ist der Hinweis auf eine Probezeit vorteilhaft. Befristete Verträge müssen übrigens nicht gekündigt werden und laufen selbständig aus.
2 Tätigkeitsbeschreibungen
In dem Vertrag werden alle auszuführenden Tätigkeiten möglichst genau beschrieben. Um jedoch eigene Flexibilität dem Mitarbeiter zu gewähren, sollte man einige Bereiche offen halten.
3 Arbeitszeiten
Diese Klausel sollte in jedem ordentlichen Arbeitsvertrag enthalten sein. Festgehalten hierbei werden die zu leistenden Wochenstunden. Auch der Hinweis auf Pausenzeiten ist hier sinnvoll zu erwähnen. Die Pausen gehören jedoch nicht zu Arbeitszeit.
4 Entlohnungen
Vereinbarungen zu Lohn und Gehalt werden hier verankert. Nennen Sie das monatliche Bruttogehalt, den Zeitpunkt etwaiger Auszahlungen und eventueller Anspruch auf Sonderzahlungen. Bei Nichtangabe gilt oftmals der übliche Tariflohn.
5 Kündigungsfristen
Im Vertrag sollten ordentliche Kündigungsregeln verankert sein. Eine Probezeit von üblicherweise 6 Monaten und deren 14- tägiger Kündigungsfrist. Des Weiteren ist es üblich, eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu vereinbaren. Falls Sie keine Angaben dazu machen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
6 Urlaub
Der Urlaubsanspruch muss auf eine 5 Tage Woche ausformuliert werden. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt in Deutschland 20 Tage. Abweichende Regelungen können selbstverständlich vertraglich geregelt werden. Die Übertragung von Urlauben für das nächste Jahr kann auch vereinbart werden.
Tipp: Befristen Sie die Übertragung des Resturlaubes auf das 1. Quartal des neuen Jahres.
7 Arbeitsunfähigkeit
Wurde der Arbeitnehmer krank oder arbeitsunfähig, sollte sein notwendiges Handeln in dem Vertrag festgeschrieben werden. Zeiten und Rechte während der Abwesenheit sollten hier beschrieben werden.
8 Nebentätigkeit
Oftmals wünschen sich die Arbeitnehmer die Erlaubnis einer Nebentätigkeit. Die Art und zeitliche Dauer sollten hier beschrieben werden. Die Interessen des Unternehmens sollten gewahrt bleiben.