Arbeitsvertrag Mediengestalter Vorlage m/w/d
Arbeitsvertrag Mediengestalter Vorlage m/w/d
Sie haben eine neue Position besetzt ? Nun möchten Sie Ihrem neuen Mitarbeiter einen aktuellen Arbeitsvertrag eines Mediengestalters Vorlage m/w/d möglichst schnell zusenden? Dazu benötigen Sie nun einen gültigen Arbeitsvertrag mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden. Es ist natürlich möglich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu vereinbaren, jedoch sollte man aus Beweisgründen auf jeden Fall eine schriftliche Form wählen. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Anbei erhalten Sie einen Arbeitsvertrag (Mediengestalter m/w/d ) mit folgenden Inhalten:
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit
- Tätigkeit
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeit
- Weitere Beschäftigungen
- Lohnsteuer
- Urlaub
- Krankheit
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Vertragsstrafe
- Kündigung
- Verfall & Ausschlusspflichten
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Vertragsänderungen & Nebenabreden
Mit folgenden Tätigkeiten
- Gestaltung ästhetisch ansprechender visueller Inhalte, die eine Idee oder eine Botschaft für die Zielgruppe vermitteln
- Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Online- und Printmedien, nach Wunsch der Auftraggeber
- Ausarbeitung visueller Konzepte und kreativer Content-Ideen
- Layoutentwicklung für Werbe- und Kommunikationsmitteln für Online- und Offline-Kanäle
- Unterstützung und fachliche Beratung während der Überarbeitungs-, Druck- und Veröffentlichungsphase bei Print- und Webprojekten
Das Dokument ist in Microsoft Word verfasst und Sie können es selbständig editieren. Im Anschluß können Sie den Vertrag direkt an Ihren neuen Mitarbeiter ( in ) versenden und unterzeichnen lassen.
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Leider springt der Text im Geschlecht, sogar in einem direkten Folgesatz Satz, Beispiel:
Der Arbeitnehmer ist in seiner Aufgabe der Geschäftsleitung direkt unterstellt. Sie verpflichtet sich zu sorgfältiger und gewissenhafter Ausführung.
Außerdem wird das Thema Urheberrecht nicht behandelt, bei einem Mediengestalter nicht ganz unerheblich.
Diesen Passus habe ich dann nachträglich selbst eingefügt.
Der Vertrag muss nun noch einmal komplett Korrektur gelesen werden, um vorm Arbeitnehmer nicht doof dazustehen.